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Arbeitssicherheit Welzheim

Mit über 20-jähriger Berufserfahrung als Produktionsleiter in einer mittelständischen Firma habe ich mich viel mit dem Thema Arbeitssicherheit beschäftigt. Ich habe dabei immer pragmatische Lösungen umgesetzt, um Gefahrenquellen zu minimieren und Krankheiten und Unfälle der Mitarbeiter weitestgehend zu vermeiden.
Mit der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft habe ich die Voraussetzung erworben, meine Erfahrungen weiter zu geben.
Als lokaler Anbieter unterstütze ich vor allem kleine und mittelständische Firmen und biete fachgemäße Beratung, Sicherheitsunterweisungen und die regelmäßige Betreuung nach der DGUV 2 an.

Warum ist Arbeitssicherheit so wichtig?

  • Jeder Mitarbeiter soll nach der Arbeit gesund nach Hause kommen und auch den Ruhestand ohne Beeinträchtigungen durch die Arbeit genießen können
  • Fast jeder Unfall kann durch geeignete Maßnahmen verhindert werden
  • Jeder Ausfalltag eines Mitarbeiters verursacht einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand
  • Der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger fordern umfangreiche Schutzmaßnahmen
  • Bei Nichteinhaltung der Gesetze und Vorschriften drohen dem Unternehmer bzw. den Vorgesetzten straf- und zivilrechtliche Konsequenzen

Leistungen

Die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze ist der zentrale Punkt der Arbeitssicherheit.
Dabei werden für eine Maschine oder einen Arbeitsablauf alle möglichen Gefährdungen, durch z.B. mechanische, elektrische, physikalische, ergonomische oder biologische Gefahrenquellen ermittelt.
Auch alle möglichen Gefahren durch Brand, Explosion oder chemische Gefahrstoffe müssen erkannt und beseitigt werden.
Für alle ermittelten Gefährdungen werden anschließend angemessene Schutzmaßnahmen definiert.

Die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze ist der zentrale Punkt der Arbeitssicherheit.
Dabei werden für eine Maschine oder einen Arbeitsablauf alle möglichen Gefährdungen, durch z.B. mechanische, elektrische, physikalische, ergonomische oder biologische Gefahrenquellen ermittelt.
Auch alle möglichen Gefahren durch Brand, Explosion oder chemische Gefahrstoffe müssen erkannt und beseitigt werden.
Für alle ermittelten Gefährdungen werden anschließend angemessene Schutzmaßnahmen definiert.

Anhand der Gefährdungsbeurteilung werden Betriebsanweisungen erstellt.
Darin aufgeführt sind die Gefahren, die von einer Maschine oder einem Stoff ausgehen, die Schutzmaßnahmen, die bei der Arbeit zu treffen sind, sowie Hinweise zur Instandhaltung oder Entsorgung.
Diese Betriebsanweisungen müssen ausgehängt und den Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Jeder Mitarbeiter muss mindestens 1 x jährlich (Auszubildende 2 x jährlich) für jede Tätigkeit unterwiesen werden. Grundlage für die Unterweisung ist die Betriebsanweisung. Jede Unterweisung muss dokumentiert werden, um im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit einen Nachweis zu haben.

Da für jeden Gefahrstoff* eine Betriebsanweisung erstellt werden muss, empfiehlt sich ein Verzeichnis der Gefahrstoffe mit einem direkten Link zum Sicherheitsdatenblatt.
Im Verzeichnis enthalten sind u.a. die H- und P-Sätze, die Brandgefahr, die Lagermenge, der Lagerort und die Verwendung.

* ähnliche Gefahrstoffe mit gleichen Gefährdungen können in Gruppen zusammengefasst werden. So können z.B. gleichartige Lacke mit unterschiedlichen Farben in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden.

Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung müssen Regale nach der DIN EN 15635 regelmäßig überprüft werden. 
Außerdem muss eine Gefährdungsbeurteilung für Regale erstellt werden. 
Für die Regalprüfung ist eine Sachkundeprüfung notwendig.

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