Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze ist der zentrale Punkt der Arbeitssicherheit.
Dabei werden für eine Maschine oder einen Arbeitsablauf alle möglichen Gefährdungen, durch z.B. mechanische, elektrische, physikalische, ergonomische oder biologische Gefahrenquellen, ermittelt.
Auch alle möglichen Gefahren durch Brand, Explosion oder chemische Gefahrstoffe müssen erkannt und beseitigt werden.
Für alle ermittelten Gefährdungen werden anschließend angemessene Schutzmaßnahmen definiert.

Betriebsanweisungen

Anhand der Gefährdungsbeurteilung werden Betriebsanweisungen erstellt.
Darin aufgeführt sind die Gefahren, die von einer Maschine oder einem Stoff ausgehen, die Schutzmaßnahmen, die bei der Arbeit zu treffen sind, sowie Hinweise zur Instandhaltung oder Entsorgung.
Diese Betriebsanweisungen müssen ausgehängt und den Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Unterweisungen

Jeder Mitarbeiter muss mindestens 1 x jährlich (Auszubildende 2 x jährlich) für jede Tätigkeit unterwiesen werden. Grundlage für die Unterweisung ist die Betriebsanweisung. Jede Unterweisung muss dokumentiert werden, um im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit einen Nachweis zu haben

Gefahrstoffverzeichnis

Da für jeden Gefahrstoff* eine Betriebsanweisung erstellt werden muss, empfiehlt sich ein Verzeichnis der Gefahrstoffe mit einem direkten Link zum Sicherheitsdatenblatt.
Im Verzeichnis enthalten sind u.a. die H- und P-Sätze, die Brandgefahr, die Lagermenge, der Lagerort und die Verwendung.

* ähnliche Gefahrstoffe mit gleichen Gefährdungen können in Gruppen zusammengefasst werden. So können z.B. gleichartige Lacke mit unterschiedlichen Farben in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden.

Regalprüfungen

Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung müssen Regale nach der DIN EN 15635 regelmäßig überprüft werden. 
Außerdem muss eine Gefährdungsbeurteilung für Regale erstellt werden. 
Für die Regalprüfung ist eine Sachkundeprüfung notwendig.