Unterweisungen

Jeder Mitarbeiter muss mindestens 1 x jährlich (Auszubildende 2 x jährlich) für jede Tätigkeit unterwiesen werden. Grundlage für die Unterweisung ist die Betriebsanweisung. Jede Unterweisung muss dokumentiert werden, um im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit einen Nachweis zu haben

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